Die Versicherungssituation bei Kinderwunschbehandlungen ist kompliziert. Die wichtigsten Informationen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
In Deutschland unterscheidet man im Wesentlichen 2 verschiedene Versicherungssysteme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die PKV manchmal auch in Kombination mit der „Beihilfe“ (die nach ähnlichen Kriterien wie die GKV zahlt).
Beide Versicherungssysteme zahlen nur, wenn es eindeutige medizinische Gründe für eine entsprechende Behandlung gibt.
Die GKV zahlt nur, wenn die Paare verheiratet sind. Die Frau muss über 24 und unter 40, der Mann unter 50 Jahre alt sein. Die Indikation ist eine Ehesterilität (unabhängig davon, wer als „Verursacher“ gilt). Das bezieht sich nur auf die Fälle, in denen beide gesetzlich krankenversichert sind.
Die PKV zahlt unabhängig vom Alter und Familienstand. Es muss aber eine Erfolgswahrscheinlichkeit nach einem bestimmten medizinischen Register (IVF-Register) des entsprechenden Jahres von mindestens 15% vorliegen. Es zählt das Körperprinzip: Besteht bei dem Mann eine Einschränkung des Samenbefundes oder sind die Eileiter bei der Frau verklebt, muss die jeweilige PKV die Kosten (meist vollständig) übernehmen.
Das hört sich zunächst nach einer klaren Regelung an. Sind beide Partner gesetzlich versichert und die formellen und medizinischen Indikationen eindeutig, ist die Versicherungslage meist unproblematisch. Die GKV trägt aktuell (Januar 2016) mindestens 50% der Kosten – je nach Kasse.
Schwieriger ist die Versicherungslage besonders in solchen Fällen, in denen der eine Partner privat (evtl. mit Beihilfe) und der andere gesetzlich versichert ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sich PKV und GKV auf unterschiedliche Normen beziehen, wenn eine (gar nicht so seltene) Einschränkung der Samenqualität vorliegt.
Wir wissen, wie schwierig die Auseinandersetzung mit einer Versicherung sein kann – gerade in einer Situation, in der Sie sich eher mit anderen Problemen beschäftigen. Dank unserer umfangreichen Erfahrung können wir Ihnen helfen, Ihre berechtigten Interessen gegenüber den Versicherungen um- und notfalls durchzusetzen!